Unser Anliegen ist, die Reduktion der wöchentlichen Arbeitsstunden unter Beibehalt der 5 Arbeitstage bei 100% Arbeitspensum. Eine Anpassung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche in industriellen Betrieben, für Büropersonal, für Arbeitnehmende mit büroähnlichen Tätigkeiten, für technische Angestellten und für Ganzjahresbetriebe (der Gastronomie, Hotellerie und des Bauwesens). Für alle übrigen Arbeitnehmenden und für Saisonbetriebe soll eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche gelten. So erhöhen wir die Freizeit - und die Erholungsmöglichkeiten und damit die Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig, wodurch krankheitsbedingte Ausfälle minimiert werden. Weiterhin steigert die neu gewonnene Freizeit die Motivation und die Produktivität der Arbeitnehmenden.
Timeline
09.03.23
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