Leute, welche in der Schweiz Asyl gefunden haben, sollen nach 2 Jahren in einem Integrationstest, der die Sprache des Kantons und Kultur der Schweiz befragt. Falls dieser Test nicht bestanden wird, muss er wiederholt werden, bei erneutem Durchfallen soll die Person ein Probejahr bekommen, in dem sie die Anforderungen erfüllen muss und nicht strafrechtlich auffallen darf. Ende des Jahres muss der Test erneut wiederholt werden, beim nicht bestehen, soll die Person in die Heimat zurückgrwiesen werden, soweit es in der Herunktsregion einiger Massen friedlich sein sollte. Falls dies nicht gewährleistet ist, wird die Person berechtig weiterhin hier zu leben, bis die Umstände getroffen sind.
Die Integration wird im Land mehr und mehr vernachlässigt und von einigen als Scherz wahrgenommen.
Timeline
10.03.20
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