Petition und Jugendvorstoss

Die Petition und der Jugendvorstoss sind politische Instrumente, die allen unabhängig von Alter und Herkunft offenstehen. Daneben gibt es auch politische Instrumente wie Abstimmen und Wählen für die man gewisse Voraussetzungen erfüllen muss.

Zu all diesen politischen Instrumenten findest du auf dieser Seite Informationen. 

Petition

Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Die Petition kann als Bitte, als Forderung oder als einfache Anregung formuliert werden. Jede Person, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, kann eine Petition lancieren und unterschreiben. Gegenstand der Petition kann jede staatliche Tätigkeit oder jedes Thema aus dem Alltag sein.

Man kann eine Petition den Gemeinde-, den Kantons- oder den Bundesbehörden einreichen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

 1. Petitionsbogen
  2. Online-Petition

Eine Petition kann man also auch als Minderjähriger und auch ohne Schweizer Staatsangehörigkeit einreichen. Es gibt keine Frist und keine Mindestzahl an Unterschriften.  Allerdings sind die Behörden nicht verpflichtet, die Forderungen der Petition umzusetzen.

Jugendvorstoss

Wenn viele Jugendliche Unterschriften zu einem bestimmten Anliegen sammeln, kann dieses der Gemeinderegierung gegeben und sie wird darauf antworten. Thematisch und zeitlich sind die Jugendlichen frei, Nationalität spielt keine Rolle. In einigen Gemeinden heisst dieses politische Instrumente auch Jugendmotion.

Je nach Gemeinde unterscheidet sich der Jugendvorstoss betreffend des Einflusses und der Wirkung. Hier findest du drei Beispiele:

 

 

Abstimmungen und Wahlen

Wenn man volljährig ist und die Schweizer Staatsbürgerschaft hat (in manchen Gemeinden geht es auch ohne), kann man an Abstimmungen und Wahlen sowohl aktiv als auch passiv teilnehmen. Aktiv heisst, man kann wählen und abstimmen gehen oder selber Themen für Abstimmungen (Volksinitiativen, Referenden) einbringen. Passiv bedeutet, dass man sich selber zur Wahl z.B. für den Gemeinderat oder den Nationalrat aufstellen lassen kann.

Eine Volksinitiative ermöglicht der Bevölkerung, ein Thema zur Abstimmung und so vielleicht in die Verfassung zu bringen. Auf nationaler Ebene braucht es dafür 100’000 Unterschriften von StimmbürgerInnnen in 18 Monaten. In den Kantonen braucht es weniger Unterschriften.

Ist ein Teil der Bevölkerung mit einem Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde, nicht einverstanden, kann ein Referendum verlangt werden. Damit es zur Abstimmung kommt, braucht es auf nationaler Ebene aber 50’000 Unterschriften in 100 Tagen.