Erhalt von Waldgebieten und Wiesenflächen

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DSJ
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Beschreibung des Anliegens

Die Jugendlichen wünschen sich, dass die Waldgebiete und Wiesenflächen erhalten bleiben sollen in der Stadt und auf dem Land. Konkret schlagen sie vor, dass in den Gemeinden Grasflächen biodivers bepflanzt werden sollen. Das fördert die Artenvielfalt von Insekten, ist gut für die Umwelt und kann das Bienensterben verhindern.

Timeline

11.11.21

Anliegen eingereicht.

Das anliegen wurde diskutiert mit den Kantonsrätinnen Janine Eggs und Thomas Giger.

Als nächster Schritt kann nachgefragt werden, wie der Kanton es mit seinen eigenen Landflächen handhabt und ob er allenfalls etwas machen könnte.

Die Kantonsrät:innen Janine Eggs (Grüne) und Thomas Giger (SVP) haben eine kleine Anfrage eingereicht: Förderung naturnaher Flächen Stellungnahme des Regierungsrates

 

Aktuell gibt es viel zu wenige Flächen, die naturnah gestaltet und gepflegt werden. Naturnahe Flächen mit wertvollen Kleinstrukturen und einheimischen Pflanzen bilden wichtige Lebens- räume, fördern die Vernetzung und sind essentiell für den Erhalt der Biodiversität.

Die Strategie Natur und Landschaft 2030+ möchte die Biodiversität auf kantonalen und kommunalen Flächen fördern. Ziele der Strategie sind unter anderem die vorbildliche Umgebungsgestaltung bei kantonseigenen Liegenschaften und die Unterstützung der Gemeinden durch Beratungen und Leitfäden. Auch Flächen entlang von Verkehrsinfrastrukturen wie Strassen und Bahnlinien inner- und ausserhalb des Siedlungsgebietes sollen naturnah und biodiversitätsreicher werden, da diese als wichtige Vernetzungsachsen dienen.

Bisher wurden als Pilotprojekte einzelne kantonale Flächen naturnah umgestaltet. Künftig soll bei sämtlichen Neubauten oder Umbauten, bei denen auch der Aussenraum betroffen ist, die naturnahe Gestaltung der Umgebung Standard werden.

Dazu interessieren uns folgende Punkte:

  1. Wie gross, welcher Art (Wald, Wiese, Gewässer, ruderal, ökologisch oder landwirtschaftlich hochwertig, belastet etc.) und wo sind die Flächen, welche der Kanton oder seine Betriebe besitzt? Welche davon könnten aus Sicht des Kantons für die Umsetzung der Strategie in Betracht gezogen werden? Was sind die Auswahl- und Priorisierungskriterien?

  2. Wie sieht der Zeit- und Massnahmenplan für die Umsetzung der Strategie Natur und Landschaft 2030+ aus? Ab wann sind welche Ressourcen (personell, finanziell) in welchen Bereichen für die Umsetzung dieser Strategie konkret vorgesehen?

  3. Vorerst ist nicht vorgesehen, Flächen, bei denen keine Neu- oder Umbauten anstehen, umzugestalten, obwohl auch diese für die Biodiversität wertvoll sein können. Wann ist vorgesehen, deren Umgestaltung anzugehen?

  4. Wie ist die Koordination zu anderen Projekten im Umweltschutzbereich angedacht (zum Beispiel Vernetzungsprojekte oder Aufwertungsprojekte von Kanton, Gemeinden oder Privaten)?

  5. Für Bauprojekte ist das Hochbauamt, für Strassenprojekte das Amt für Verkehr und Tiefbau zuständig. Verfügen die zuständigen Personen in diesen Ämtern über das entsprechende Fachwissen, oder sind Beratungen von extern vorgesehen?

  6. Inwiefern werden die Gemeinden für naturnahe Gestaltung sensibilisiert und beraten?

  7. Werden neben den Gemeinden auch Private (insbesondere solche mit viel Flächen- o der Immobilienbesitz, wie Schweizerische Bundesbahnen [SBB], Regionalverkehr Bern- Solothurn [RBS], Pensionskassen etc.) sensibilisiert? Falls ja: Wie? Falls nein: Wird in Betracht gezogen, Informationen, Beratungen oder Anreize für Private zu schaffen?

Der Regierungsrat hat auf zur kleinen Anfrage Stellung genommen:

 

Zu Frage 1: Wie gross, welcher Art (Wald, Wiese, Gewässer, ruderal, ökologisch oder landwirtschaftlich hochwertig, belastet etc.) und wo sind die Flächen, welche der Kanton oder seine Betriebe besitzt? Welche davon könnten aus Sicht des Kantons für die Umsetzung der Strategie in Betracht gezogen werden? Was sind die Auswahl- und Priorisierungskriterien?

Der Staat besitzt – ohne Verkehrsflächen einzuberechnen – rund 2'500 ha Land, verteilt im ganzen Kanton. Davon sind rund 36% Landwirtschaftsflächen, 28% Siedlungsgebiet, 17% übrige Flächen, 12% Gewässer und 7% Wald. Die Landwirtschaftsflächen sind verpachtet bzw. im Baurecht abgegeben. Die Bewirtschaftung der verpachteten Flächen erfolgt nach den Bestimmungen der jeweiligen Pachtverträge. Diese beinhalten z.T. auch Bestimmungen zur extensiven Nutzung und zur Duldung allfälliger naturschützerischer Gestaltungsmassnahmen. Der Staatswald wird z.T. nicht bewirtschaftet (total 26 %) und dient als Waldreservat (Totalreservat oder Sonderwaldreservat). Aktuell bestehen auf gut 12% der Solothurner Waldflächen langfristig gesicherte Waldreservate oder Waldrandvereinbarungen. Zusätzliche 137 ha der Waldflächen sind als Altholzinseln gesichert. Die staatseigenen Grünflächen in den Siedlungen werden, wenn sie nicht an Landwirte verpachtet sind, durch fachlich ausgewiesene Unternehmen unterhalten.

Die Strategie Natur und Landschaft 2030+ legt mit den Handlungsfeldern (HF) 9 (kantonale und kommunale Flächen) und 10 (Qualitätsvolle Innenentwicklung) einen Schwerpunkt auf die ökologische Aufwertung von Grünflächen im Siedlungsgebiet. Ein weiterer Schwerpunkt wird mit HF 1 (Folgeprogramm Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft) und HF 2 (Folgeprogramm Biodiversität im Wald) auf die naturnahe Bewirtschaftung von Landwirtschafts- und Waldflächen gelegt. Mit HF 8 (Verkehrsinfrastruktur) wird zusätzlich ein Schwerpunkt auf die ökologisch wertvolle Gestaltung von Grünflächen im Bereich von Kantonsstrassen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsraums gelegt.

Mit der Strategie Natur und Landschaft 2030+ wird der Handlungsbedarf der nächsten 10 bis
20 Jahre im Bereich Natur- und Landschaftsschutz aufgezeigt. Handlungsfelder und Zuständigkeiten sind geklärt. Eine konkrete Lagesteuerung der Massnahmen ist nicht Teil der Strategie. Dieser wichtige Aspekt wird insbesondere für Flächen, welche ausserhalb des Siedlungsraums liegen, im Rahmen der Fachplanung zur ökologischen Infrastruktur (öI) aufgegriffen. Diese wird derzeit unter Federführung des Amtes für Raumplanung (ARP) erarbeitet und voraussichtlich im Jahr 2023 vorliegen.

Das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) gestaltet bereits seit einiger Zeit viele neue Verkehrsbegleitflächen (Rabatten, Bankette, Inseln etc.) an Kantonsstrassen zur Förderung der Biodiversität. Bestehende Begleitflächen werden bei sich bietender Gelegenheit entsprechend umgestaltet. Auch werden ökologisch besonders wertvolle Böschungen entlang von Kantonsstrassen in

Pilotprojekten fachgerecht unterhalten. Es besteht die Absicht, den naturnahen Böschungsunterhalt an Kantonsstrassen in den kommenden Jahren massgebend und gezielt auszudehnen. Dazu bedarf es aber zusätzlicher Finanzmittel.

Bei Neubauprojekten des Hochbauamtes (HBA) sind jeweils Qualitätsverfahren vorgelagert, in welchen entsprechende Fachpersonen beigezogen werden. Ein gelungenes Beispiel ist unseres Erachtens der Uferpark Attisholz Süd in Luterbach.

In Bezug auf die Landnutzung im Landwirtschaftsgebiet sind bei der Priorisierung von Massnahmen die drei Ziele Ernährungssicherung, Biodiversität und Klimaschutz gleichermassen zu beachten. Zum Zustand der Biodiversität und den empfohlenen Massnahmen zur Verbesserung der Biodiversität in den Landwirtschaftsgebieten verweisen wir auf den Bericht der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) zu den biodiversitätsfördernden Strukturen im Landwirtschaftsgebiet (2020). Der Bericht schlägt rund 60 Massnahmen vor, die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die Biodiversität, der Vollzugstauglichkeit sowie der Akzeptanz und Umsetzbarkeit durch Landwirte beurteilt wurden. Als wichtiger Hebel des Kantons für Verbesserungen identifiziert der Bericht die Bildung, Beratung und Information. Ebenfalls hebt der Bericht die Förderung über Strukturverbesserungen und Meliorationen hervor, bei denen gemäss modernem Zielsystem Vernetzungs- und Biodiversitätsziele ausgewogen berücksichtigt werden.

Im Kanton Solothurn weisen einzelne Gemeinden, insbesondere in den Juragebieten, teilweise bereits 20 bis 30 % Biodiversitätsförderflächen auf. Eine weitere Ausdehnung extensiv genutzter Flächen könnte in diesen Gebieten zu einer Gefährdung funktionierender Landwirtschaftsbetriebe führen, so dass die Pflege der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft langfristig nicht mehr in genügender Weise sichergestellt werden könnte. Der Fokus ist deshalb vor allem in höher gelegenen Gebieten auf die Erhaltung und Verbesserung der Qualität bestehender Vereinbarungsflächen im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft und auf eine zweckmässige Arrondierung derselben zu legen. Im eher intensiv genutzten Mittelland und in den Talgebieten steht die Förderung von vernetzenden Strukturelementen im Vordergrund.

Zu Frage 2: Wie sieht der Zeit- und Massnahmenplan für die Umsetzung der Strategie Natur und Landschaft 2030+ aus? Ab wann sind welche Ressourcen (personell, finanziell) in welchen Bereichen für die Umsetzung dieser Strategie konkret vorgesehen?

Der Zeit- und Massnahmenplan wird von den für die Umsetzung zuständigen Ämtern festgelegt und hängt massgebend von den bestehenden personellen und finanziellen Möglichkeiten ab. Das HBA hat für die Priorisierung Planbarer Unterhalt Hochbau 2022 - 2024, neben laufenden oder neuen Bauprojekten, für die Umsetzung der Massnahmen aus den HF 9 und 10,

Fr. 300'000.00 budgetiert.

Das ARP koordiniert die Umsetzung der Strategie Natur und Landschaft 2030+ und erstattet dem Regierungsrat im Jahr 2024 erstmals Bericht über den Umsetzungsstand. Mit dem Beschluss zur Strategie Natur und Landschaft 2030+ (RRB Nr. 2018/1906 vom 4. Dezember 2018) waren keine zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen verbunden. Zur Umsetzung der Handlungsfelder 1 und 2 hat der Kantonsrat mit Beschluss vom 11. November 2020 zwei neue Verpflichtungskredite von insgesamt 65 Mio. Franken beschlossen (Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft und Programm Biodiversität im Wald).

Zu Frage 3: Vorerst ist nicht vorgesehen, Flächen, bei denen keine Neu- oder Umbauten anstehen, umzugestalten, obwohl auch diese für die Biodiversität wertvoll sein können. Wann ist vorgesehen, deren Umgestaltung anzugehen?

Siehe auch Antworten zu Frage 1 und Frage 2.

Das HBA hat für die Priorisierung Planbarer Unterhalt Hochbau 2022 - 2024, die Massnahme "Weitere Umsetzung der Strategie vom ARP aus dem Jahre 2018" vorgesehen, welche die Stossrichtung der Strategie N+L 2030+ aufnimmt bzw. konsequent weiterführt. Unabhängig von laufenden oder neuen Bauprojekten sollen bei kantonalen Liegenschaften die naturnahe Umgebungsgestaltung umgesetzt werden. Die Strategie sieht zudem vor, bei Neu- und Umbauten Pilotprojekte anzustossen, welche das richtige Vorgehen bei der Umsetzung aufzeigen. Mit der Zeit soll eine naturnahe Gestaltung und Pflege bei allen kantonalen Liegenschaften zum Standard werden. Nach § 20 Abs. 7 der kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (BGS 435.141 vom 14. November 1980) haben wir denn auch dafür zu sorgen, dass unsere Liegenschaften im Sinne des ökologischen Ausgleichs naturnah gestaltet, bewirtschaftet und gepflegt werden.

Zu Frage 4: Wie ist die Koordination zu anderen Projekten im Umweltschutzbereich angedacht (zum Beispiel Vernetzungsprojekte oder Aufwertungsprojekte von Kanton, Gemeinden oder Privaten)?

Einerseits wird über die Strategie Natur und Landschaft 2030+ (Umsetzung der HF 4, 5 und 7) und andererseits über das Projekt "Ökologische Infrastruktur" eine Koordination zwischen den verschiedenen Beteiligten sichergestellt. Die Gesamtkoordination der Umsetzung der Strategie Natur und Landschaft 2030+ liegt bei der Abteilung Natur und Landschaft im ARP, welche diese auch mit laufenden und bekannten Projekten von Gemeinden und Privaten koordiniert.

Im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen bilden die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes die Basis, welche mit dem Projekt "Ökologische Infrastrukturstruktur" möglichst optimal abzustimmen sind. Dabei sind die natürlichen Standortvoraussetzungen zu berücksichtigen und Synergien anzustreben.

Zu Frage 5: Für Bauprojekte ist das Hochbauamt, für Strassenprojekte das Amt für Verkehr und Tiefbau zuständig. Verfügen die zuständigen Personen in diesen Ämtern über das entsprechende Fachwissen, oder sind Beratungen von extern vorgesehen?

Die Abteilung Natur und Landschaft im ARP steht dem HBA und dem AVT für die Umsetzung der HF 7, 9 und 10 bei Bedarf fachberatend zur Seite. Das Fachwissen wurde bereits an Vorträgen sowie mehreren Feldbegehungen und einzelnen Pilotprojekten eingebracht. Im Amt für Verkehr und Tiefbau ist das Fachwissen in den Kreisbauämtern vorhanden. Mit jährlichen Koordinationssitzungen und Schulungen wird das Fachwissen weiter vertieft. Ausserdem sind Projekte des HBA immer Qualitätsverfahren vorgelagert, in welchen entsprechende verwaltungsexterne Fachpersonen beigezogen werden. Dabei wird grosser Wert auf eine ökologisch wertvolle Umgebung mit naturnaher, standortgerechter Bepflanzung und auf einen Unterhalt nach ökologischen Kriterien gelegt. Für entsprechende Unterhaltsarbeiten werden immer Fachpersonen beigezogen.

Zu Frage 6: Inwiefern werden die Gemeinden für naturnahe Gestaltung sensibilisiert und beraten?

Im letzten Jahr publizierte das Amt für Raumplanung (ARP) ein praxisorientiertes, illustratives Handbuch zum ökologischen Unterhalt von Grünflächen, welches allen Gemeinden zugestellt wurde. Gleichzeitig wurde auch die Homepage des ARP mit wichtigen Informationen dazu ergänzt. Mit mehreren Gemeinden im Naturpark Thal laufen diesbezüglich Aufwertungsprojekte, welche durch das ARP über die Leistungsvereinbarung mit dem Park mitfinanziert werden. Der Naturpark Thal erarbeitete beispielsweise einen Leitfaden «Natur im Siedlungsraum», welcher interessierten Gemeinden im Kanton zur Verfügung gestellt wird. Das ARP unterstützt fachlich oder finanziell weitere Projektinitiativen von Dritten, wie z.B. Pro Natura und BirdLife Solothurn oder private Unternehmen, zur Unterstützung von Gemeinden bei der Anlage und Pflege naturnaher Grünflächen. Für das Jahr 2022 ist ausserdem eine Sensibilisierungskampagne des ARP in Zusammenarbeit mit dem Mediendienst der Staatskanzlei angedacht. Auf verschiedenen Kanälen soll dabei über besondere Naturwerte im Kanton informiert werden.

Zu Frage 7: Werden neben den Gemeinden auch Private (insbesondere solche mit viel Flächen- oder Immobilienbesitz, wie Schweizerische Bundesbahnen [SBB], Regionalverkehr Bern- Solothurn [RBS], Pensionskassen etc.) sensibilisiert? Falls ja: Wie? Falls nein: Wird in Betracht gezogen, Informationen, Beratungen oder Anreize für Private zu schaffen?

Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft setzt sich das ARP in Zusammenarbeit mit Privaten, vorab Landwirten, seit Jahrzehnten für eine besonders naturnahe Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen ein. Dabei nimmt die fachliche Beratung und Sensibilisierung eine zentrale Rolle ein. Die Schweizerische Bundesbahnen AG ist, wie andere Infrastrukturbetreiberinnen auch, über die laufende Leistungsvereinbarung (LV) mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) angehalten, mindestens 20% der Grünflächen auf ihren Bahnarealen bis 2024 naturnah zu gestalten und zu pflegen. Das BAV stellt die Mittel durch die LV zur Verfügung. Ein erstes Austauschgespräch des ARP mit der SBB über diese Thematik ist in Kürze geplant. Der Kanton Solothurn hat mit der SBB zudem einen Pachtvertrag über eine ökologisch sehr wertvolle, bahnbegleitende Vernetzungsachse entlang der Jurasüdfusslinie in der Witi abgeschlossen und sorgt dort mit gezielten forstlichen Pflegeeingriffen für den Werterhalt. An Böschungen des RBS in Biberist bestehen teilweise Vereinbarungen mit Landwirten über das Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft. Weitere, vom ARP finanziell unterstützte Projekte, wie z.B. mit Pro Natura Solothurn zur Förderung von totholzbewohnenden Käferarten, zielen auch auf die Sensibilisierung von Privaten zum Erhalt wertvoller Strukturelemente in der Kulturlandschaft und im Siedlungsraum ab.