Beschreibung:
Bei den Wartebereichen der Bus- und Tramhaltestellen soll ein generelles Rauchverbot gelten. Das bezieht sich auf Zigaretten, Zigarren & Zigarillos, Tabakpfeifen, HNB-Geräte (IQOS) sowie E-Zigaretten/Vapes und alle anderen möglichen Produkte, die unter Artikel 3 lit. a TabPG beziehungsweise Artikel 4 TabPG als solche oder gleichartige gezählt werden.
Begründung:
Der ständige Gestank der Rauchwolken stört viele Menschen, darunter auch viele Schülerinnen und Schüler, die jeden Tag auf das Tram oder den Bus warten, um nach Hause zu kommen, sehr. Damit einher geht auch die Verschmutzung der Wartestellen sowie die Gesundheitsschäden durch das Passivrauchen.
Timeline
20.03.26
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