Quo Vadis Sa., 26.11.2022 - 14:19

Würden alle religiösen Organisationen zur Altersvorsorge in die AHV einzahlen, wäre das Loch kleiner oder nicht vorhanden, zusätzlich würde das in der Bundesverfassung verankerte Menschenrecht auf freien Willen unterstützt.
Bsp.: S. Sasek schreibt, ihm - wie auch seiner Frau fehlten 6 Jahre AHV- & BVG-Beiträge, die bereits verjährt waren und somit nicht nachbezahlt werden konnten:
"...«Na toll», dachte ich: «Nachdem du deinen Eltern nun 12 Jahre lang ohne Bezahlung gedient hast, dafür nicht einmal Pensionskassengelder für dich einbezahlt wurden und deine AHV-Pflichtbeiträge eine sechsjährige Lücke aufweisen – inzwischen verjährt und nicht mehr nachzahlbar – kann dir jetzt auch Papa Staat nicht mehr helfen. Weil du selbst dazu beigetragen hast, die elterlichen Häuser um Millionenbeträge im Wert zu steigern und deine Eltern damit jetzt zu reich sind. Zu allem Überfluss suchen sie nun auch noch Möglichkeiten, dich zu enterben».
www.jesterton.ch/post/wagst-du-den-neuanfang
Joschua Sasek fehlt die Altersvorsorge für 8 Jahre Vollzeitarbeit: www.jesterton.ch/post/menschenwuerde-fuer-joschua

Die religiöse Organisation in die er hineingeboren und darin abgeschottet aufwuchs, zahlt für die 2000 - 3000 in der Sekte in Fron wie Leibeigene arbeitenden Mitglieder keine obligatorischen Beiträge in die Altersvorsorge.

Die AHV und Sozialversicherungs-Behörden, die eigentlich, die Beträge berechnen müssten, lassen sie gewähren und sind somit ursächlich für das Loch in der AHV-Kasse verantwortlich.

Will ein jahrelang dienendes Mitglied austreten, fehlt im die Altersvorsorge nach 3-Säulen-Prinzip, da die religiösen Organisationen alles behalten.

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