Jeder sollte Organspender sein - die Widerspruchsbestimmung für die Schweiz

Autor
Stefan Steiner
Status
Erfolgsgeschichte
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Heutzutage ist die Organspende so geregelt, dass man sich im Organspenderegister eintragen muss, damit man zum Organspender wird. Bei der sogenannten erweiterten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Ich möchte eine Änderung zur Widerspruchsregelung. Bei der Widerspruchsregelung wird der Verstorbene zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Belgien, Luxemburg, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt diese Form der Widerspruchsregelung. In Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Norwegen, Russland, Schweden und der Türkei können Hinterbliebene gegen die Organentnahme stimmen, da hier die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft wird. Für mich ist beides eine denkbare Option.

Begründung

Eine Organspende kann Leben retten. Doch weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Wenn alle direkt Organspender sind, gibt es mehr Sprenderorgane. Denn aktuell sind die meisten Schweizer keine Organspender, da viele sich entweder zu wenig mit dieser Thematik auseinandersetzen oder schlichtweg zu faul sind sich ins Organspenderegister einzutragen. Dazu kommt, dass der Ablauf verkürzt würde und so schneller jemanden geholfen werden kann und bei vielen Fällen zählt jede Minute. Das Gute an dieser Regelung ist, dass wenn jemand aus egal welchen Gründen (Glaube, Bedenken, etc) sich als "Nicht-Spender" eintragen kann. Man kann auch Organe angeben, die man nicht spenden möchte. Es funktioniert also quasi gleich wie jetzt, nur das man die Grundbestimmungen ändert. Mit dieser Änderung könnte man viele Menschenleben retten und das mit einem vergleichsweisen kleinen Aufwand.

Timeline

10.02.20

Anliegen eingereicht.

Anliegen wird von Mike Egger (SVP) ausgewählt. 

Stefan und Mike treffen sich um das Anliegen zu besprechen. Zu diesem Thema läuft bereits einiges. Der Bundesrat will die erweiterte Widerspruchslösung einführen. Er hat am 13. September 2019 eine Vernehmlassung eröffnet zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Mike wird deshalb bei der Verwaltung nachfragen, wie der Stand bei der Umsetzung dieses Anliegens ist und ob man es beschleunigen kann.